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Hinweis
Leistungen unserer Versicherer im Überblick
Versicherte Ereignisse
Versicherungsschutz in der Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur besteht für versicherte Personen oder Risikopersonen bei:
unerwarteter und schwerer Erkrankung; Tod, schwere Unfallverletzung, Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft oder Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn; Bruch von Prothesen; Impfunverträglichkeit; Arbeitsplatzverlust mit anschließender Arbeitslosigkeit; erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl)
Selbstbeteiligung
Keine Selbstbeteiligung bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt die Selbstbeteiligung 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,- € je versicherte Person.
Max. Reisedauer
365 Tage: Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruchversicherung
93 Tage: Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung
Abschlussfrist
Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Versicherungsabschluss spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Höchstalter
ohne Altersbeschränkung
Max. Reisepreis
10.000 € pro Reise
bei Reisen über 10.000 € wenden Sie sich bitte telefonisch an uns unter 040 24424932
Definition Familie / Paar
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag) insgesamt bis zu sieben Personen.
Die Hanse Merkur bietet keine gesonderten Paar-Tarife, hier werden zwei Einzelprämien berechnet.
Risikopersonen
versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben
die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen. Tante, Onkel, Neffe und Nichte, sofern das versicherte Ereignis Tod eingetreten ist.
Haben mehr als fünf Personen (bei Familienprämien mehr als zwei Familien) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.
versicherte Ereignisse
Versicherte Gründe der Reiserücktrittsversicherung der Travel Secure sind:
Tod; schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung; unerwartete Impfunverträglichkeit; Schwangerschaft; Schaden am Eigentum; Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel; unerwartete Einberufung zum Grundwehr- der Zivildienst; Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen; Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt; Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken; unerwartet schwere Erkrankung; schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes; Einreichung der Scheidungsklage; unerwartete gerichtliche Ladung; Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Selbstbeteiligung
mit und ohne Selbstbeteiligung buchbar
Selbstbeteiligung (wenn vereinbart): Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherte eine Selbstbeteiligung von 25,- € je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mind. 25,- € je Person.
Max. Reisedauer
365 Tage: Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruchversicherung
56 Tage: Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung
Abschlussfrist
Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss die Reiserücktrittsversicherung am Tag der Reisebuchung oder am darauffolgenden Tag abgeschlossen werden.
Höchstalter
Ohne Altersbeschränkung
Max. Reisepreis
10.000 € pro Reise. Bei Reisen über 10.000 € wenden Sie sich bitte an uns telelonisch unter 040 / 244 249 32
Definition Paar / Familie
Als Paare gelten Lebens- oder Ehepartner in häuslicher Gemeinschaft.
Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene (Ehepartner/Lebensgefährte) und mindestens ein, maximal jedoch bis zu 4 unterhaltsberechtigte Kinder und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben. Die unterhaltsberechtigten Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert.
Risikopersonen
Versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben;
die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefhrte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis "Tod" eingetreten ist.
Haben mehr als 4 Personen (bei Familienprodukten 6 Personen) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.
Bedingungen
Nur für Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
Versicherte Ereignisse
Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikopersonen in der Reiserücktrittsversicherung der ERV besteht bei:
Tod; schwere Unfallverletzung; unerwartete schwere Erkrankung; Schwangerschaft; Impfunverträglichkeit; Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken; Schaden am Eigentum; Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung; Arbeitsplatzwechsel; Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität; bei Schülerreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise; unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst
Selbstbeteiligung
mit und ohne Selbstbeteiligung buchbar
Selbstbeteiligung (wenn vereinbart): Die Selbstbeteiligung beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,- € je versicherte Person
Max. Reisedauer
365 Tage: Reiserücktrittsversicherung mit / ohne Reiseabbruchversicherung
Abschlussfrist
Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage, möglich.
Höchstalter
Ohne Altersbeschränkung
Max. Reisepreis
10.000 € pro Reise. Bei Reisen über 10.000 € wenden Sie sich bitte telefonisch an uns unter 040 / 244 249 32
Definition Familie
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind bis einschließlich 25 Jahre (Alter bei Reisebeginn), unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.
Risikopersonen
Die Angehörigen der versicherten Person; Betreuungspersonen; die Mitreisenden sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen,sofern nicht mehr als vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die Reise gemeinsam gebucht haben. Mitreisende Angehörige gelten immer als Risikopersonen.
Bedingungen
Versicherbar sind Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland, Dänemark, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Polen, Österreich, Tschechien, Bulgarien, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Norwegen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Zypern
Versicherte Leistungen
Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikopersonen in der Reiserücktrittsversicherung der Allianz besteht bei:
Tod; schwere Unfallverletzung; unerwartete schwere Erkrankung; unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben (Lebendspende) Impfunverträglichkeit; Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolge dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist; die unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes; Schaden am Eigentum der versicherten Person ; Verlust des Arbeitsplatzes; unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses; Nichtversetzung eines Schülers; Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung
Selbstbeteiligung
mit und ohne Selbstbeteiligung buchbar
Selbstbeteiligung (wenn vereinbart): beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens 25,- € je Person / Objekt).
Max. Reisedauer
365 Tage: Reiserücktrittsversicherung mit / ohne Reiseabbruchversicherung
Abschlussfrist
Bei Buchung der Reise, bis 30 Tage vor Reiseantritt. Bei Buchung ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist der Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktrage, abzuschließen.
Höchstalter
ohne Altersbeschränkung
Max. Reisepreis
10.000 € pro Reise bei Reisen über 10.000 € wenden Sie sich bitte telefonisch an uns unter 040 / 244 249 32
Definition Paar / Familie
gültig für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern im Versicherungsvertrag namentlich genannt
Risikopersonen
Risikopersonen sind neben der versicherten Person die Angehörigen der versicherten Person. Dies sind der Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder, Eltern, Adoptivund Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Onkel und Tanten, Nichten und Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person; diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen;
Zu den Risikopersonen zählen ebenfalls diejenigen Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht haben, und deren Angehörige. Haben mehr als fünf Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen
Bedingungen
Hat die versicherte Person keinen Wohnsitz in der EU oder im EWR, besteht Versicherungsschutz nur für Reisen innerhalb Europas und der Mittelmeer-Anrainerstaaten.
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Reiserücktrittsversicherung - Günstige Reiserücktrittsversicherungen im Vergleich
Sollten Sie Ihre Reise aus unvorhersehbaren Gründen nicht antreten können, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die anfallenden Stornokosten. Sie wird nicht umsonst als die wahrscheinlich wichtigste Reiseversicherung bezeichnet und sollte zur obligatorischen Reisevorkehrung zählen.
Diese Reiserücktrittsversicherung versichert Sie gegen Stornokosten, falls Sie eine Reise aus unvorhergesehenen Gründen nicht antreten können. In der Regel erheben Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter hohe Stornokosten bei Nichtantritt einer Reise. Um diesen Risikofaktor auszuschließen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese können Sie mit oder ohne Selbstbehalt abschließen, wobei die Prämie stets vom Reisepreis abhängig ist.
Die Reiserücktrittsversicherung muss bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Ausnahmen gelten bei Last-Minute Reise, denn hier kann der Versicherungsschutz auch am Buchungstag oder Folgetag abgeschlossen werden. Versicherte Gründe der Reiserücktrittsversicherung für das nicht Antreten einer Urlaubsreise sind z.B. eine unerwartet schwere Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung oder ein Todesfall in der Familie.
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit vier verschiedene Anbieter von Reiserücktrittsversicherungen zu vergleichen. Mit Hilfe unseres Vergleichsrechners können Sie die optimale Reiserücktrittsversicherung die ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten finden. Geben Sie Ihre Daten in den Vergleichsrechner ein und Sie erhalten eine Übersicht der Versicherungsanbieter.
Weitere Informationen zu den einzelnen Anbieter finden Sie direkt in unserem großen Versicherungsvergleich. Wenn Sie eine passende Reiserücktrittsversicherung gefunden haben, dann können Sie diese direkt online oder auch telefonisch abschließen.
Die Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie Ihre Urlaubsreise aus einem der versicherten Gründe nicht antreten können. Sollten Sie Ihre Reise jedoch vorzeitig abbrechen müssen, benötigen Sie zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung. Die Reiseabbruchversicherung erhalten Sie bei uns im günstigen Paket in Kombination mit einer Reiserücktrittsversicherung.
Die Reiseabbruchversicherung ersetzt Ihnen die nichtgenutzten Urlaubstage und kommt für die Kosten der vorzeitigen Heimreise auf. Versicherte Gründe der Reiseabbruchversicherung sind z.B. unerwartet schwere Erkrankung der Mitreisenden oder auch der Angehörigen. Vergleichen Sie jetzt die günstigen Tarife der Reiserücktritts- / und Reiseabbruchversicherung.
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Die Stiftung Warentest hat in der Ausgabe 1/2012 insgesamt 90 Reiserücktrittsversicherungen unter die Lupe genommen. Den Testsieger finden Sie in unserem großen Versicherungsvergleich und können die Reiserücktrittsversicherung direkt online abschließen. Vergleichen Sie die Leistungen und Preise der Reiseversicherung mit nur wenigen Klicks und finden Sie das passende Angebot für Ihre Urlaubsreise. Buchen Sie jetzt Ihre Reiserücktrittsversicherung beim Testsieger der Stiftung Warentest und genießen Sie Ihren Urlaub sicher und sorgenfrei.
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Sollten Sie dennoch Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie sich gerne jederzeit an das freundliche Service-Team von www.reiseversicherung-sofort.de wenden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
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